Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen/Allgemeines

a) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

Artikel 2 – Vereinbarung

a) Die Preise in den Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie zuzüglich der im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
b) Ein Vertrag mit IVO kommt zustande, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Bestellformular ist ausgefüllt und die Zahlung der Bestellung auf dem Konto von IVO eingegangen.
c) Die den Produkten beiliegenden Abbildungen, Zeichnungen und Maße dienen nur zur allgemeinen Darstellung der angebotenen Artikel. Konstruktionsänderungen, durch die die tatsächliche Ausführung geringfügig von den genannten Abbildungen, Zeichnungen oder Maßangaben abweicht, durch die jedoch keine wesentlichen Änderungen an der Ausführung der Artikel vorgenommen werden, verpflichten IVO nicht zur Zahlung Schadensersatz und berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der gelieferten Ware anzunehmen.

Artikel 3 – Vertragserfüllung

a) IVO wird die Lieferung von Produkten nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Anforderungen einer guten Ausführung ausführen. Aus Bildern auf der Website kann der Kunde keine Rechte ableiten.
b) IVO hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
c) Der Kunde stellt sicher, dass IVO alle Daten, einschließlich der Lieferadresse der Produkte oder die der Kunde vernünftigerweise für die Ausführung des Vertrages benötigt, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die vorgenannten Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht auf ausdrücklichen Wunsch von IVO erteilt, hat IVO das Recht, ihre Verpflichtungen auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
d) Wenn der Kunde IVO die Lieferung der Produkte aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen von Artikel 3 Buchstabe c nicht ermöglicht, stellt dies einen Grund zur Auflösung des Vertrages dar, wobei der Kunde die bereits gezahlte Entschädigung nicht geltend machen kann.
e) IVO haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, weil IVO sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.
f) Der Kunde stellt IVO von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung einen Schaden erleiden, der IVO zuzurechnen ist.

Artikel 4 – Lieferung

a) Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt schnellstmöglich nach Gutschrift der Zahlung auf dem Bankkonto von IVO.
b) Die angegebenen Lieferzeiten können niemals als Fristen betrachtet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zu einer Entschädigung noch zum Recht, eine Bestellung zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen.
c) Für den Fall, dass IVO die Produkte aufgrund der Abwesenheit des Kunden nicht liefern kann, können zusätzliche Fracht- und Lagerkosten in Rechnung gestellt werden.
d) IVO ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt.
e) IVO geht die Gefahr der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an der angegebenen Adresse zum Empfang angeboten wird.
f) Die Produkte werden so nah wie möglich an der Lieferadresse entladen.
g) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung in Empfang zu nehmen.

Artikel 5 – Zahlung

a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen gegen Barzahlung (via iDEAL) oder per Vorkasse. Sofern die Parteien etwas anderes vereinbaren, gilt grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, die Parteien können auch schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbaren. Die geltende Zahlungsfrist ist eine strenge Frist.
b) Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen erfolgen zunächst auf die Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptsumme und aufgelaufene Zinsen. Besteht der Auftraggeber aus mehreren Rechnungen, wird die Zahlung unabhängig von der Angabe der Rechnungsnummern, die der Auftraggeber der Zahlung zuordnet, der ältesten Rechnung bzw. den ältesten fälligen Rechnungen zugeordnet.
c) Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde pro angefangenen Monat Zinsen in Höhe von 1% auf die Hauptsumme. Für den Fall, dass die gesetzlichen Zinsen gemäß § 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs höher sein sollten, schuldet der Kunde diese gesetzlichen Zinsen.
d) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gehen alle Kosten, die IVO angemessenerweise für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung entstehen, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten richten sich nach der Amtsgerichtstabelle des Voorwerk II-Ausschusses.
e) Legt IVO den Auftraggeber gerichtlich oder sonst gerichtlich gegen die Vertragserfüllung in Anspruch, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle IVO im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen, wie z.B. Kosten der Rechtshilfe, Pfändungs- und Gerichtsgebühren, die zu zahlen sind, wenn IVO vor Gericht ganz oder teilweise zugunsten von IVO spricht.

Artikel 6 – Werbung

a) Der Kunde ist verpflichtet, zügig, spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Produkte, zu prüfen, ob IVO den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und IVO unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald der Kunde das Gegenteil zeigt. Bei sichtbaren Mängeln sind diese unverzüglich dem Zusteller zu melden. Werden die Produkte trotz sichtbarer Mängel dennoch verarbeitet, gilt die Lieferung als genehmigt. Bei Herstellungsfehlern werden die Produkte ersetzt.
b) Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zahlungseinstellung.
c) Im Falle einer fristgerechten Reklamation (Absatz a) wird der Kunde IVO Gelegenheit geben, die Begründetheit der Reklamation zu prüfen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung räumt der Auftraggeber dem IVO eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw.
d) Die Vertragserfüllung gilt zwischen den Parteien als ordnungsgemäß, wenn der Auftraggeber die Untersuchung oder die Benachrichtigung nach Artikel 6a nicht rechtzeitig durchgeführt hat.
e) Reklamationen müssen per E-Mail (info@schraubenvorteil.de) mit einer klaren Beschreibung der Reklamation, Detailfotos und Übersichtsfotos des betreffenden Produkts eingereicht werden.

Artikel 7 – Haftung

a) Soweit IVO gegenüber dem Auftraggeber haften sollte, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
b) Haftet IVO für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung in jedem Fall höchstens auf den Rechnungsbetrag für die Abtretung beschränkt, zumindest auf den Teil der Abtretung, auf den sich die Haftung bezieht, mindestens jedoch höchstens von 500 € (sagen wir: fünfhundert Euro). Ist IVO diesbezüglich versichert, ist die Haftung maximal auf die Höhe der vom Versicherer erhaltenen Leistung beschränkt.
c) IVO haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
d) IVO haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die IVO mit der Ausführung des Auftrages beauftragt.

Artikel 8 – Rückgabe

a) Von IVO falsch gelieferte Materialien werden kostenlos umgetauscht oder retourniert.
b) Von einem Privatkunden falsch bestellte Materialien können nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgegeben/umgetauscht werden. Die Versandkosten der zurückzusendenden Produkte gehen zu Lasten des Kunden. Rücksendungen können nach Benachrichtigung per E-Mail an info@Schraubenvorteil.de an Schraubenvorteil.de, Beukenhof 8, 8332 VA Steenwijk die Niederlande gesendet werden. Spezifische Informationen finden Sie hier.
c) Die Rückerstattungsfrist für akzeptierte Rücksendungen beträgt spätestens 5 Tage, nachdem die betreffenden Produkte vollständig und unbeschädigt bei IVO eingegangen sind.
d) Von einem Geschäftskunden falsch bestellte Materialien können nicht zurückgegeben/umgetauscht werden.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

a) Unter höherer Gewalt werden neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen verstanden, auf die IVO keinen Einfluss ausüben kann, aufgrund derer IVO jedoch nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen , Arbeitsstreiks bei IVO sind inklusive.
b) Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Zeit höherer Gewalt aussetzen. Wenn die Dauer der höheren Gewalt länger als zwei Monate dauert, können die Parteien den Vertrag auflösen, ohne dem anderen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden.
c) Soweit IVO bei Eintritt höherer Gewalt Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat und diese Leistung eine eigenständige Bedeutung hat, ist sie berechtigt, die erfüllten Verpflichtungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

a) Alle mit IVO geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Streitigkeiten aus Vereinbarungen mit IVO sind dem Amtsgericht Assen vorzulegen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften lassen dies nicht zu.
c) Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.